
Besuchsregelungen für die stationäre Pflege, Kurzzeitpflege und Tagespflege
Ab heute, dem 1. März 2023, gelten keine besonderen Zutrittsbedingungen mehr für unsere Pflegeeinrichtungen. Besucher müssen aber noch bis zum 7. April eine FFP2-Maske tragen.
Vollstationäre Pflege / Teilstationäre Pflege / Kurzzeitpflege (Pflegeheime)
Wir haben die aktuellen Besuchsregelungen nicht erlassen! Sehen Sie deshalb bitte gegenüber unseren MitarbeiterInnen von Missfallensbekundungen oder gar Beleidigungen ab.